Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geckow GmbH
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Auftragsbestätigungen und Leistungen zwischen der Geckow GmbH (im Folgenden „Geckow“) mit Sitz in Gewerbering 8, 2020 Hollabrunn, und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern (im Folgenden „Kunde“) im Zusammenhang mit der Planung, Entwicklung, Herstellung und Umsetzung individueller interaktiver Installationen, Medien- und AV-Lösungen (Interactive Events, Showrooms, Brand Experiences, Media Control u. Ä.).
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Geckow stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Angebote von Geckow sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Geckow oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
Da es sich bei Geckow-Projekten regelmäßig um individuell konzipierte Lösungen handelt, werden Leistungsumfang, Termine und Preise projektspezifisch im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgehalten. Diese AGB gelten ergänzend, soweit im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart ist.
§ 3 Leistungsumfang und Änderungen
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden während der Projektlaufzeit bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können Auswirkungen auf Preis und Termin haben.
Geckow behält sich technisch oder gestalterisch gleichwertige Alternativlösungen vor, sofern die vereinbarte Funktionalität dadurch nicht beeinträchtigt wird (z. B. bei Nichtverfügbarkeit einzelner Komponenten).
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Die konkreten Zahlungskonditionen werden für jedes Projekt individuell im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgelegt. Sofern dort nicht anders vereinbart, gilt:
Zahlungsziel: 15 Tage netto ab Rechnungsdatum
Bei größeren Projekten wird eine Anzahlung vereinbart, üblicherweise 50 % bei Auftragserteilung und 50 % bei Projektabschluss – sofern im Angebot nicht anders vereinbart.
Bei Zahlungsverzug ist Geckow berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 456 UGB sowie die Betreibungskosten zu verrechnen und die Erbringung weiterer Leistungen bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten.
§ 5 Liefer- und Fertigstellungstermine
Vereinbarte Termine stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Mitwirkung des Kunden (siehe § 6) sowie der rechtzeitigen Verfügbarkeit benötigter Fremdkomponenten (Hardware, Lizenzen, Content Dritter).
Verzögerungen, die auf verspäteter Mitwirkung des Kunden, nachträglichen Änderungswünschen oder Umständen außerhalb der Einflusssphäre von Geckow beruhen, verlängern die vereinbarten Termine entsprechend. Geckow informiert den Kunden über absehbare Verzögerungen unverzüglich.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt die für die Projektumsetzung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Räumlichkeiten und Infrastruktur (z. B. Strom-, Netzwerkanschluss vor Ort) rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehraufwand infolge unzureichender Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden und werden nach Aufwand verrechnet.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Hardware und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Forderungen im Eigentum von Geckow.
§ 8 Gewährleistung
Geckow gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen und gelieferten Komponenten dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Für Fremdkomponenten (z. B. zugekaufte Hardware, Software Dritter) beschränkt sich die Gewährleistung von Geckow auf die Abtretung bzw. Weitergabe der Gewährleistungs- und Garantieansprüche gegenüber dem jeweiligen Hersteller/Lieferanten.
Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Geckow ist berechtigt, Mängel primär durch Nachbesserung zu beheben.
§ 9 Haftung
Geckow haftet für Schäden, die durch Vorsatz verursacht wurden, unbeschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von Geckow der Höhe nach mit dem vereinbarten Auftragswert (netto) des jeweiligen Projekts begrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Geckow nur für Personenschäden; die Haftung für Sachschäden und reine Vermögensschäden bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und Ansprüche Dritter ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
§ 10 Nutzungs- und Urheberrechte
Sofern im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts für ihn entwickelten Inhalten (individuelle Software, Grafiken, Interaktionskonzepte u. Ä.) für den vertraglich vorgesehenen Verwendungszweck.
Die Urheber- und sonstigen Rechte an den entwickelten Inhalten sowie an sämtlichen von Geckow eingesetzten oder (weiter-)entwickelten generischen Frameworks, Software-Bausteinen, Templates, Baukastensystemen und Grundkonzepten verbleiben bei Geckow bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Geckow ist berechtigt, derartige generische Bestandteile auch für andere Projekte und Kunden weiterzuverwenden und weiterzuentwickeln.
§ 11 Referenznennung
Geckow ist berechtigt, das jeweilige Projekt als Referenz zu nennen und im eigenen Portfolio, auf der Website sowie in Social-Media- und Case-Study-Formaten darzustellen, jedoch nur nach vorheriger Rücksprache und mit Zustimmung des Kunden. Der Kunde wird diese Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
§ 12 Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, Konzepte und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
In besonders sensiblen Fällen kann diese Geheimhaltungsverpflichtung durch eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement, NDA) ergänzt und konkretisiert werden. Eine solche gesonderte Vereinbarung geht dieser Bestimmung im jeweiligen Umfang vor.
§ 13 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Streiks, Lieferausfälle bei Vorlieferanten) befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen von der Leistungspflicht, ohne dass hieraus Schadenersatzansprüche entstehen.
§ 14 Datenschutz
Geckow verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO) zur Vertragsabwicklung. Näheres regelt die Datenschutzerklärung auf der Website von Geckow.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Geckow (Landesgericht Korneuburg) vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende wirksame Regelung als vereinbart.